Anteilsbasierte Vergütung
IFRS 2, SFAS 123
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter durch anteilsbasierte Vergütungen entlohnen, ob über Anteile oder Optionen, sind jetzt dazu verpflichtet, Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, die durch diese Entlohnungsmethode entstehen. Diese Vorgänge betrifft typischerweise entweder eigenkapitalbasierte Vergütungen (Optionen und Mitarbeiteraktien) oder Barvergütungen, die auf die Wertsteigerung der Anteile basieren. Diese beiden Möglichkeiten müssen nun in Einklang mit den neuen Standards stehen.
Diese Aufwendungen werden als beizulegenden Wert dieser Anteile oder Optionen zum Zeitpunkt ihrer Gewährung berechnet. Der Aufwand wird von diesem Zeitpunkt aus betrachtet, sofern es keine Bedingungen über die Ausübung der Rechte gibt. In diesem Fall müssen die Aufwendungen über den Dienungszeitraum verteilt und die Rechte zum Bilanzstichtag neu bewertet werden.
Der beizulegende Wert muss unter der Berücksichtigung der Bedingungen, unter denen die Anteile oder Optionen gewährt wurden, ermittelt werden. Dies beinhaltet auch die Rechte und Beschränkungen, die diese Vergütungsinstrumente von gehandelten Aktien und Optionen unterscheiden.
American Appraisal hat beachtliche Erfahrungen mit komplexen Techniken der Bewertung von Anteilen und Optionen. Wir erstellen Gutachten über beizulegende Werte von Aktien und Optionen, die den Anforderungen an die Rechnungslegung IFRS 2 und SFAS 123 entsprechen. Wirtschaftsprüfer sind nicht in der Lage, für Unternehmen Bewertungen der anteilsbasierten Vergütung durchzuführen.
Lesen Sie dazu auch unsere Broschüre (Bilanzierung anteilsbasierter Vergütung)