Gesellschaftsstreitigkeiten
Es kommt häufig vor, dass die Aktien eines privaten Unternehmens gemäß den Bestimmungen der Gesellschaftssatzung oder des Aktionärsvertrags bewertet werden müssen. Diese Bestimmungen sehen üblicherweise vor, dass ein Bewertungsspezialist den Wert der Unternehmensanteile bestimmen muss. Solche Umstände können folgendes beinhalten:
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Ein Aktionär möchte seine Aktien an das Unternehmen oder an andere Aktionäre zurückverkaufen.
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Aktien, die auf bestehende Investoren oder Mitarbeiter übertragen wurden.
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Aktien, die von in den Ruhestand tretenden Mitarbeitern abzugeben sind.
Unter diesen Umständen ist es wichtig, eine unabhängige Werteinschätzung zu erhalten. Unserer Meinung nach sind Wirtschaftsprüfer, die ein Unternehmen laufend beraten, hierfür nicht ausreichend unabhängig.
Wir haben umfassende Erfahrungen in der Abgabe von unabhängigen Werteinschätzungen gemäß den Bestimmungen der Gesellschaftssatzung oder des Aktionärsvertrags. Darüber hinaus bieten wir Pre-Sale-Beurteilungen an und unterstützen die Entwürfe der Bewertungsbestimmungen der Gesellschaftssatzung oder des Aktionärsvertrags, um sicherzustellen, dass alle Parteien mit den Bewertungsimplikationen dieser Bestimmungen vertraut sind.