Geistiges Eigentum
Bewertungen des geistigen Eigentums werden von American Appraisal seit ungefähr 30 Jahren durchgeführt. Die Bandbreite der von uns bewerteten Anlagevermögen beinhalten Marken, Patente, Copyrights, Software, Technologien, Kundenverträge, Kundenbeziehungen, Datenbanken, Kundendaten und Forschung & Entwicklung.
Bewertungen in diesem Bereich werden für viele verschiedene Zwecke wie Rechtsstreitigkeiten, Rechnungslegung, Transaktionen, Strategie und Verrechnungspreisfindung durchgeführt. Bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen wir unsere Mandanten in der Einschätzung der realen oder potenziellen Verluste bei Verhandlungen bezüglich der Ausübung und des Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum.
Unsere Fachkompetenz und Beratung ist häufig gefragt bei Inhabern geistigen Eigentums, die ihren Vermögenswert monetarisieren möchten, indem sie exklusive oder nicht-exklusive Lizenzvereinbarungen abschließen oder eine sofortige Veräußerung durchführen. Wir bewerten das entsprechende geistige Eigentum und beraten unsere Kunden kontinuierlich über den effektivsten Weg zur Monetarisierung geistigen Eigentums.
Bewertungen des geistigen Eigentums werden zunehmend von der Rechnungslegung unter den US-Standards SFAS 141 und 142 und den neuen internationalen Standards IFRS 3 und IAS 38 gefordert. Diese Standards verlangen, dass der veräußerte Goodwill zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten, die üblicherweise auch geistiges Eigentum beinhalten, aufgeteilt wird.
American Appraisal hat ein weites Erfahrungsspektrum in der Bewertung von Marken, Software und geistigem Eigentum und wird regelmäßig von den Big 4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die aufgrund von Unabhängigkeitsbestimmungen keine Bewertungen vornehmen dürfen, empfohlen.